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Querbeet :: Sozialkahlschlag

Drohungen gegen Erwerbslose

junge Welt vom 13.04.2005
Drohungen gegen Erwerbslose
Eklatante Rechtsverstöße gegen »Hartz IV«-Bestimmungen durch private Vermittler in Norddeutschland
Immer eklatanter werden die Verstöße lokaler »Hartz IV«-Behörden bei der Ausarbeitung sogenannter Eingliederungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs für Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Während die Bundesregierung bei der Einführung von »Hartz IV« individuelle Beratung der Arbeitslosen durch die Arbeitsagenturen oder die kommunalen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) versprach, delegierten die Behörden diese Aufgabe mittlerweile an profitorientierte private Träger. Im nordniedersächsischen Buchholz betraf dies nun gleich 140 ALG-II-Empfänger, die – aufgeteilt in 20er Gruppen – an die örtliche Groneschule abgeschoben wurden. Dort bekamen die geschockten Arbeitslosen ohne weitere Beratung eine vorgefertigte, vom Träger bereits abgezeichnete Eingliederungsvereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt.

 

Solcherart Massenabfertigung bestätigt auch Rolf Pauli* aus dem benachbarten Hamburg in einem Schreiben an jW. Auch Pauli bekam eine Zuweisung zur Groneschule, hier gleich konkretisiert für die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs. Als Pauli dort den Nutzen der Ein-Euro-Jobs im Sinne der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt in Zweifel zog, wurde ihm mit »Meldung an die ARGE« gedroht.

Ohne Vorgespräch, geschweige denn Eingliederungsvereinbarung, bekamen auch Sigrun Mönch* und Harald Müller* – ebenfalls aus Hamburg – Zuweisungen für den Beschäftigungsträger Hamburger Arbeit (HAB). Als Müller, der in einer Arbeitsloseninitiative aktiv ist, Vorbehalte gegen die »Arbeitsgelegenheit« äußerte, drohte ihm eine »Fallmanagerin« damit, ihn statt bei Kooperationspartnern nur in der Werkstatt einzusetzen, wofür es statt 1,50 nur einen Euro pro Stunde gäbe.

Dem DGB sind derlei Verstöße bekannt. Claudia Falk, Pressesprecherin des Hamburger Bezirksverbandes, besteht deshalb auf Eingliederungsvereinbarungen zwischen der zuständigen ARGE und den jeweiligen Arbeitslosen und verweist zudem auf die Nachrangigkeit von Ein-Euro-Maßnahmen. Private Dritte könnten damit nicht beauftragt werden. Das Hamburger Sozialforum empfiehlt Betroffenen Widerspruch einzureichen.

*) Namen von der Redaktion geändert

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Adresse: http://www.jungewelt.de/2005/04-13/013.php

Posted: Mi - April 13, 2005 at 07:39 vorm.  
   
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