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disKURSwechsel :: EU-Verfassung

Gegen diese EU Verfassung - Für ein Europa, dass sich dem Krieg verweigert

mit: Felix Ökentorp, Bundessprecher der DFG-VK und Mitarbeiter im Bochumer Friedensplenum
Die EU-Verantwortlichen wollen offenbar keine Diskussion über ihre militaristisch-neoliberalen Zielsetzungen.

Mi. 14.01.2004, 19:30  h, Bochum, Bahnhof Langendreer, Raum 6

 

Friedensplenum Bochum

Gegen diese EU Verfassung - Für ein Europa, dass sich dem Krieg verweigert

mit: Felix Ökentorp
Die EU-Verantwortlichen wollen offenbar keine Diskussion über ihre militaristisch-neoliberalen Zielsetzungen.
 
Die EU hat einen Entwurf für eine gemeinsame Verfassung vorgelegt, die dann über den einzelstaatlichen Verfassungen, also auch über dem deutschen Grundgesetz stehen soll.

Das allein müsste schon Grund genug sein, dass nicht nur alle Details dieses Verfassungsentwurfs in der Öffentlichkeit ausreichend bekannt gemacht und diskutiert würden, vielmehr müsste auch eine demokratische Abstimmungsmöglichkeit bestehen. Aber nichts da, die Politik hat daran offensichtlich keinerlei Interesse. Zudem kann sie sich auf die Medien verlassen. 99 Prozent der Medien – und das ist einer der wirklich großen Skandale – diskutieren ausschließlich den Nebenkriegsschauplatz „Stimmverteilung”. Bei näherem Hinsehen ist jedoch jedes Misstrauen angebracht. Der Verdacht scheint sich zu bestätigen: Die herrschenden Kreise der Großunternehmen und des Finanzkapitals Europas lassen sich hier – „im Namen des Volkes” – gesetzliche Normen schmieden, die sie in den einzelnen Landesverfassungen nie und nimmer durchgekriegt hätten.

Schauen wir näher hin: Die sogenannte „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) und die „gemeinsame Verteidigungspolitik“ nehmen (neben den neoliberalen Deregulierungsangriffen – dazu mehr im Februar) einen zentralen Raum in diesem Verfassungsentwurf ein. Im friedens- bzw. militärpolitischen Bereich finden sich dramatische Neuerungen. So gibt es sogar eine explizite Aufrüstungsverpflichtung mit Verfassungsrang: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40 Absatz 3).

EU-Streitkräfte – z.B. die neue EU-Interventionstruppe mit 60.000 Mann und Frau – sollen zu „Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ (Artikel III-210) eingesetzt werden können. Weiter heißt es: „Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“.

Die kriegshemmenden Artikel im Grundgesetz wie Artikel 26.1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ oder Artikel 87a.1: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.“ und 87a.2: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“, solche Artikel werden durch diese Verfassung außer Kraft gesetzt. Hinter unserem Rücken, gleichsam ohne Beteiligung der betroffenen Menschen, sollte diese Verfassung noch im alten Jahr durchgesetzt werden. Das ist zum Glück, und aus ganz anderen Gründen, nicht gelungen. Wir wollen heute und in den nächsten Monaten einen kleinen Beitrag zu mehr Transparenz, Kritik und möglicherweise Abwehr, leisten.
 
Felix Ökentorp ist Bundessprecher der DFG-VK und Mitarbeiter im Bochumer Friedensplenum.
 
Veranstalter: Friedensplenum und Bhf/Politik

Mi. 14.01.2004, 19:30  h, Bochum, Bahnhof Langendreer, Raum 6

Posted: Mi - Januar 7, 2004 at 02:27 nachm.  
   
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